Stilvoller Bungalow mit einzigartigem Ausblick ins Tal vom Logenplatz-Balkon (käuferprovisionsfrei)

360.000 €

  • Wohnfläche 148,66 m²
  • Zimmer 5
  • Schlafzimmer 4
  • Badezimmer 1
  • Grundstücksfläche 888 m²
  • Haustyp Bungalow
  • Etagen 2
  • Baujahr 1965
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Balkon
  • Terrasse
  • Einbauküche
  • Badewanne
  • Gäste-WC
  • Keller
  • Dachboden
  • Garage/Stellplatz
  • Garten/-mitnutzung

Standort

55469 Rheinland-Pfalz - Simmern

Beschreibung

**Objekt**

Beschreibung folgt...

**Ausstattung**

Beschreibung folgt...

**Lage**

Simmern/Hunsrück ist Kreisstadt des Rhein-Hunsrück-Kreises und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen. Die Stadt ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Simmern hat einen Bahnhof, der zurzeit als Busbahnhof dient. Südlich der Stadt verläuft die vierspurig ausgebaute Bundesstraße B 50. Diese führt östlich zum ca. 20 km entfernten Flughafen Frankfurt-Hahn und in westlicher Richtung zur keine 10 Fahrminuten entfernten Bundesautobahn A 61. Die Kreisstadt verfügt über eine Vielzahl an größeren Arbeitgebern mit zum Teil jeweils mehreren Hundert Arbeitnehmern. Daneben gibt es eine Reihe von Verbrauchermärkten und eine Vielzahl kleinerer Dienstleister. Simmern hat sich zudem zu einem regionalen Zentrum des Automobilhandels entwickelt. Neben der Stadt-, Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung sind weitere Dienststellen zu finden – unter anderem Finanz-, Forst-, Gesundheits-, Katasteramt, Polizei, Außenstelle der IHK Koblenz und Kreishandwerkerschaft. Die Stadt ist Sitz des Amtsgerichts Simmern und Standort eines Technologie- und Gründerzentrums. Auch ein Museum sowie eine Bibliothek sind zu finden.

**Energie**

* Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis
* Endenergiebedarf des Gebäudes: 154,8 kWh/(m²·a)
* Wesentlicher Energieträger: Erdgas E
* Baujahr des Gebäudes: 1965
* Baujahr der Heizungsanlage: 2009
* Energieeffizienzklasse: E
* Gültigkeit: 11.07.2023 bis 10.07.2033

**Sonstiges**

Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Makler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.

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