schöne Dreiraumwohnung im Zentrum mit Balkon
800 €
- Wohnfläche 130 m²
- Zimmer 3,5
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Wohnungstyp Andere Wohnungstypen
- Nebenkosten 120 €
- Heizkosten 120 €
- Kaution / Genoss.-Anteile 1.540 €
- Einbauküche
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis liegt seitens des Anbieters noch nicht vor.
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Wir bieten Ihnen hier eine Dreiraumwohnung im Obergeschoß eines Wohn- und Geschäftshauses in der Westernstraße an.
Sie betreten die Wohnung und erreichen den Zentralflur von hier geht es in alle Wohn- und Schlafräume sowie die Küche und das Bad mit Dusche ab.
Hinter dem jetzigen Schlafzimmer liegt ein Arbeitszimmer mit anschließendem Balkon und weitere Abstellmöglichkeiten.
Die Wohn- und Schlafräume besitzen eine recht angenehme Größe, es bieten sich genügend Stellmöglichkeiten für alle ihre Möbel.
Na habe ich Sie etwas neugierig gemacht auf dieses Angebot? Dann vereinbaren Sie gern auch kurzfristig eines Besichtigungstermin. Tel. 03943-938700
# Ausstattung
Balkon mit Brockenblick, PKW Stellplatz gegen Gebühr, zentrale Lage
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 1
Objektzustand: saniert
Qualität der Ausstattung: Gehoben
Bodenbelag: Fliesen
Garagen/Stellplatzmiete: 30,00 €
Hinweis zur Kaution: 2 Kaltmieten
# Lagebeschreibung
Entfernungen:
Autobahn 5 km
Bus 0,2 km
Fernbahnhof 2 km
Grundschule 0,5 km
Kindergaerten 0,5 km
Anbieter-Objekt-ID: 161
Rechtliche Angaben
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Expose`s und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Expose` etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Expose`s mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.