Hier kommt die süße Tia
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter jünger als 12 Monate
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
Tia – supersüße Prinzessin sucht ihre Familie. Die kleine Maus ist zurzeit 4 Monate und wird einmal mittelgroß werden. Sie ist am Anfang etwas zurückhaltend, taut aber schnell auf und ist dann verschmust und menschenbezogen und mit allem und jedem verträglich.
Durch ihr markant gezeichnetes Gesicht ist sie ein echter Hingucker. Sie ist sportlich, spielt gerne und liebt es mit den anderen Pflegehunden zu toben.
Sie sucht Menschen, die erst einmal nichts von ihr erwarten und ihr zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Wie jedes Baby muss sie noch viel lernen, dass ein oder andere Malheur darf man ihr nicht übelnehmen, sie kennt es ja nicht anders. Hier sollte Tia stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleitet werden.
Sie freut sich schon auf ihr neues Leben mit schönen Spaziergängen in der Natur und vielen Schmusestunden. Ein Besuch in der Welpenschule würde ihr sicher viel Spaß machen und ihrer Familie dabei helfen, ein eingespieltes Team zu werden.
Im ersten Lebensjahr sollten Welpen so wenig wie möglich allein sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit bevor, das Hormonchaos stellt das Leben der kleinen Racker auf den Kopf. Sie „vergessen“ oft alles, was sie bisher gelernt haben, und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen und am Ball zu bleiben, denn auch diese Phase geht vorbei.
Tia ist gechipt, geimpft, entwurmt und besitzen einen EU-Heimtierausweis und können nach einer erfolgreichen Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neuen Familien umziehen. Die kleine Maus kann gerne auf ihrer Pflegestelle besucht werden.
https://einherzfuerstreuner.de/project/tia/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.