Hier kommt die bezaubernde Gyda
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter jünger als 12 Monate
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
71717 Beilstein. Wer lässt sich von unserer Gyda mit ihrem schönen braunen Fell und ihren tollen grünen Augen verzaubern? Sie wartet bereits in Deutschland.
Leider müssen wir für Gyda schnellstmöglich ein neues liebevolles Zuhause suchen, da sich die ältere Ersthündin nicht mehr mit ihr verträgt.
Gyda ist inzwischen 10 Monate alt, mittelgroß und knapp 20 kg schwer. Die hübsche Fellnase ist von ganz zarter und sportlicher Statur, eine tolle Junghündin, die schon einiges gelernt hat.
Sie ist stubenrein und fährt mittlerweile sehr gerne und auch völlig entspannt Auto. Sie liebt es, gebürstet zu werden, da kann es schon mal vorkommen, dass sie dabei einschläft Auch lästige Zecken lässt sie sich problemlos entfernen. Durchschlafen ist kein Problem und auch tagsüber kommt sie immer besser zur Ruhe.
Gyda ist keine Draufgängerin und braucht deshalb etwas Zeit, um Vertrauen aufzubauen, aber dann ist sie eine richtig tolle, verschmuste Partnerin. Bei unbekannten Personen ist sie eher zurückhaltend. Hundebegegnungen verlaufen meist problemlos, es entscheidet wie immer die Sympathie. Katzen sollten möglichst nicht im Haushalt leben.
Im ersten Lebensjahr sollten Welpen so wenig wie möglich alleine sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit bevor. Das Hormonchaos stellt das Leben der kleinen Racker auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!
Ursprünglich kam Gyda aus Fantanele. Sie wurde von einer Straßenhündin geboren, gemeinsam mit weiteren Geschwistern. Gyda und ihr Bruder Karlo wurden von unseren Helfern vor Ort glücklicherweise gefangen. Es war nicht ganz einfach, aber es rettete ihnen das Leben.
Unsere Gyda ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Leben reisen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/gyda/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.