Bäume fällen Sturmschäden Gartenarbeit
VB
- Art Garten- & Landschaftsbau
Beschreibung
Guten Tag,
in dieser Anzeige biete ich das fällen von freistehenden Bäumen an. (Kettensägeschein vorhanden)
Es wird grundsätzlich ein Arbeitslohn berechnet, Holz wird als Bezahlung nicht angenommen!
Gemäß § 19 UStG wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen. (Kleinunternehmerstatus)
In § 39 BNatSchG heißt es, dass in der Zeit vom 01.03.-30.09. keine Baumfällungen und starke Rückschnitte von Hecken stattfinden darf, außer es liegt eine Genehmigung der Stadt/Kommune/Gemeinde vor.
Rechtliche Angaben
Garten- und Landschaftspflege
Patrick Dettke
Schmiedestr. 17
33378 Rheda-Wiedenbrück
dettke-gartenlandschaftspflege@gmx.de
Gemäß § 19 UStG wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen. (Kleinunternehmerstatus)