Bäume fällen Sturmschäden Gartenarbeit

VB

33378 Nordrhein-Westfalen - Rheda-Wiedenbrück
17.09.2023
  • Art Garten- & Landschaftsbau

Beschreibung

Guten Tag,

in dieser Anzeige biete ich das fällen von freistehenden Bäumen an. (Kettensägeschein vorhanden)

Es wird grundsätzlich ein Arbeitslohn berechnet, Holz wird als Bezahlung nicht angenommen!

Gemäß § 19 UStG wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen. (Kleinunternehmerstatus)

In § 39 BNatSchG heißt es, dass in der Zeit vom 01.03.-30.09. keine Baumfällungen und starke Rückschnitte von Hecken stattfinden darf, außer es liegt eine Genehmigung der Stadt/Kommune/Gemeinde vor.

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