Ausbildung mit Beginn Sommer 2024

Am Nordbahnhof 7,  34613 Hessen - Schwalmstadt
13.05.2024

Beschreibung

Zum Beginn des Ausbildungsjahres 2024 suchen wir zum 01.09.2024 einen Auszubildenden (m/w/d):

Berufskraftfahrer (m/w/d) - Ausbildung für Klasse D (Personenbeförderung)

Die Ausbildung kann in Vollzeit angeboten werden und wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
• Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
• Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
• Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
• kundenorientiertes Verhalten
•Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
• betriebliche Planung und Logistik
• beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
• den eigenen Betrieb repräsentieren
• Nutzfahrzeuge pflegen und warten
• Güter verladen
• Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen
• Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen
• Antriebsstrang nutzen, Fahrgestell und Räder überprüfen
• Funktion der Bremsanlage überprüfen
• Beförderungsablauf auftragsoptimiert gestalten

Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
• Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
• Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
• qualitätssichernde Maßnahmen
3. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
• Routen und Touren in ausländische Zielgebiete planen und durchführen
• KOM (Kraft-Omnibusse) im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen
• spezielle Güter transportieren
• elektronische Geräte einsetzen und bedienen

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Hinweis:
Auszubildende können die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen verschiedener Kraftfahrzeugklassen während der Ausbildung erwerben. Hierbei gilt:

• Ab 16 1/2 Jahren können die Auszubildenden die Fahrschule besuchen und die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE erwerben. Nach bestandener Fahrprüfung und mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird der Führerschein ausgehändigt. Die Fahrerlaubnis ist bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres für Beförderungen im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gültig.

Wir erwarten einen guten Hauptschulabschluss
Führerschein Klasse B sollte bis Ausbildungsbeginn vorhanden sein.

Ausübungsorte der Ausbildung sind Schwalmstadt, Niedenstein und Vellmar.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen - gerne auch per E-Mail.

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