Fugenloser Steinteppichboden - Modern und Energiesparend
99 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Fugenloser Steinteppichboden - Modern und Energiesparend
Möchten Sie Ihrem Zuhause einen modernen Touch verleihen und gleichzeitig Energie sparen? Unser fugenloser Steinteppichboden bietet die ideale Lösung!
Eigenschaften:
-Modernes Design: Passt perfekt zu zeitgemäßen Einrichtungsstilen
-Energiesparend: Natürliche Wärmedämmung reduziert Heizkosten
-Direkt verlegbar: Kann über vorhandene Böden wie Fliesen, Estrich oder Holz installiert werden
-Fugenlos: Für eine nahtlose Optik und einfache Reinigung
-Strapazierfähig und langlebig: Geeignet für Wohnräume, Büros und Gewerbeflächen
Verleihen Sie Ihrem Zuhause mit unserem Steinteppichboden einen modernen Look und genießen Sie die Vorteile einer energiesparenden Bodenlösung!
Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen und ein individuelles Angebot.
Kontaktdaten:
Telefon: 02841/ 998 43 03
Ort: Bernsweg 33c, 47445 Moers
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
1.1
1.2
1.3
2.
2.1
2.2
2.3
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
4.
4.1
4.2
Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Geschäftsbedingungen) gelten für alle
Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Intro Projects IntroBodenzentrum Issum,
Marienstr.2, 47661 Issum, Deutschland (nachfolgend: IntroBodenzentrum Issum) gegenüber ihren
Kunden in Deutschland.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn IntroBodenzentrum Issum nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, sie werden von
IntroBodenzentrum Issum. ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Im Verhältnis zu natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handeln (Unternehmer), gelten diese Geschäftsbedingungen auch bei weiteren Geschäftsbeziehungen,
ohne dass hierfür eine erneute Vereinbarung oder Bezugnahme erforderlich ist.
Vertragsschluss, Vertragsinhalt
Angebote von IntroBodenzentrum Issum sind freibleibend, soweit nicht schriftlich etwas anderes von
IntroBodenzentrum Issum erklärt wird.
Aufträge des Kunden können nur in Textform erfolgen. Eine Annahme des Auftrages durch
IntroBodenzentrum Issum erfolgt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform. Für den
Inhalt und Umfang der von IntroBodenzentrum Issum zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist
alleine die Auftragsbestätigung von IntroBodenzentrum Issum maßgebend.
Informationen und Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen von
IntroBodenzentrum Issum sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Handelsübliche
Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen
Zweck nicht beeinträchtigen. Solche Informationen und Angaben von IntroBodenzentrum Issum stellen
keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar und entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand von
IntroBodenzentrum Issum.
Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Alle Preisangaben von IntroBodenzentrum Issum sind in Euro,enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer
und verstehen sich zuzüglich Versandkosten und ggfs. Nachnahmegebühren.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise von IntroBodenzentrum Issum für die
Erbringung der Leistungen am Geschäftssitz von Intro Projects.
Rechnungen von IntroBodenzentrum Issum sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig und im
Falle von Leistungen bis spätestens vor der Versiegelung zu zahlen.
Ist der Kunde Unternehmer, besteht ein Aufrechnungsrecht des Kunden nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Unternehmern steht ein
Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
und dieser rechtskräftig festgestellt oder von IntroBodenzentrum Issum anerkannt worden ist.
Lieferung, Lieferzeiten, Gefahrübergang
Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. IntroBodenzentrum
Issum ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
Lieferfristen und Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese von
IntroBodenzentrum Issum. im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich zugesagt
werden. Ihre Einhaltung durch IntroBodenzentrum Issum setzt voraus, dass der Kunde alle ihm
obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Leistungs- bzw.
Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit IntroBodenzentrum Issum die Verzögerung zu vertreten
hat. Die Einrede des nicht erfülltenVertrages bleibt vorbehalten.
4.3
Ware, die IntroBodenzentrum Issum vorrätig hat, kommt innerhalb von 5 Werktagen zum Versand. Bei
nicht vorrätiger Ware wird die voraussichtliche Lieferzeit angegeben. Allerdings ist der Termin, bis zu
dem IntroBodenzentrum Issum dem Kunden die Ware geliefert hat, nicht nur von IntroBodenzentrum
Issum., sondern auch von Dritten abhängig. Es können Lieferverzögerungen etwa durch gesetzliche
oder behördliche Anordnungen verursacht werden, die von IntroBodenzentrum Issum nicht zu vertreten
sind. Daher kann IntroBodenzentrum Issum keine Haftung für die Einhaltung der voraussichtlichen
Lieferzeit übernehmen. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf ein vorsätzliches
oder fahrlässiges Verhalten von IntroBodenzentrum Issum beruht.
4.4
4.5
4.6
4.7
5.
5.1
5.2
Sollte die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr lieferbar sein, wird IntroBodenzentrum
Issum den Kunden unverzüglich darüber informieren. Dem Kunden steht es in einem solchen Fall bei
Verzögerung der Lieferung frei, auf die bestellte Ware zu warten oder vom Vertrag zurückzutreten; bei
Unmöglichkeit der Lieferung sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines
Rücktritts werden dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände, z.B. Naturkatastrophen, Energiemangel, Betriebsstörungen, Verzögerung der Anlieferung
wesentlicher Materialien, Arbeitskämpfe und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko
von IntroBodenzentrum Issum zuzurechnen sind, ist IntroBodenzentrum Issum für die Dauer ihres
Vorliegens von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten
eintreten. Sollten die vorgenannten Ereignisse länger als zwei Wochen andauern, sind beide Seiten zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Leistungserbringung für IntroBodenzentrum Issum
unzumutbar wird.
Ist der Kunde Verbraucher, erfolgt die Auslieferung der Kaufsache auf Gefahr von IntroBodenzentrum
Issum. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen mit
Übergabe an den Kunden auf diesen über.
Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Auslieferung der Kaufsache auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen mit Übergabe der Ware
an den Beförderer über. Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so
geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung über die Leistungsbereitschaft auf ihn über.
IntroBodenzentrum Issum darf dem Kunden in diesem Fall die Ware als geliefert berechnen und sie auf
Kosten und Gefahr des Kunden lagern. Auf Wunsch des Kunden versichert IntroBodenzentrum Issum
diese Ware auf Kosten des Kunden gegen Einbruchdiebstahl, Transport-, Feuer- oder
Leitungswasserschäden.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Bei beauftragten Leistungen ist der Kunde verpflichtet, alle in seiner Sphäre liegenden Voraussetzungen
für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung zu schaffen. Hierzu gehört insbesondere,
dass IntroBodenzentrum Issum zur vereinbarten Uhrzeit unmittelbar mit der Arbeit beginnen kann.
Ist der Kunde an der Einhaltung eines zuvor vereinbarten Termins gehindert, hat er seine
Verhinderung – soweit zumutbar - bis spätestens 48 Stunden vorher anzuzeigen.
dass der zu bearbeitende Bereich ungehindert zur Verfügung steht, nicht feucht ist, keinem Luftzug
ausgesetzt ist, eine Oberflächentemperatur von mindestens 15°C aufweist, die bis 10 cm über dem
Boden bestehende relative Luftfeuchtigkeit nicht mehr als 70 % beträgt und im zu bearbeitenden
Bereich nicht zur gleichen Zeit Arbeiten von anderen Unternehmen durchgeführt werden. Ferner
müssen zementäre Untergründe mindestens 28 Tage alt sein.
dass für die durchzuführenden Arbeiten Wasser, Strom und eine ausreichende Beleuchtung
unentgeltlich zur Verfügung stehen. Zudem soll die Entfernung zwischen der Entladestelle und dem
Ausführungsort der Arbeiten 15m nicht überschreiten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, und
hat er dies zu vertreten, verschieben sich die vereinbarten Leistungsfristen und –termine um einen
angemessenen Zeitraum. IntroBodenzentrum Issum zustehende Rechte bleiben hiervon unberührt. Dies
gilt insbesondere für einen etwaigen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 642 BGB sowie für das
Recht der Vertragskündigung nach § 643 BGB.
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1
Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum
von IntroBodenzentrum Issum.Der Kunde ist verpflichtet, IntroBodenzentrum Issum über Zugriffe
Dritter auf die Vorbehaltsgegenstände unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform zu unterrichten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu veräußern, zu
verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
6.2
7.
7.1
7.2
8.
8.1
8.2
Ist der Kunde Unternehmer, behält sich IntroBodenzentrum Issum das Eigentum an sämtlichen
gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für die
Saldoforderung von IntroBodenzentrum Issum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Eine Sicherungsübereignung oder eine Verpfändung
der Vorbehaltsware sind nicht gestattet. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura-Endbetrages an IntroBodenzentrum Issum ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder
nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde auch nach
deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von IntroBodenzentrum Issum, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. IntroBodenzentrum Issum verpflichtet sich jedoch, die Forderung
nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
sich nicht in Zahlungsverzug befindet. In diesem Fall kann IntroBodenzentrum Issum verlangen, dass
der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für
IntroBodenzentrum Issum vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Intro Projectsnicht gehörenden
Gegenständen verbunden, so erwirbt IntroBodenzentrum Issum das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Verbindung. Ist der Gegenstand des Kunden als Hauptsache anzusehen oder erwirbt der Kunde das
Alleineigentum an der neuen Sache, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass
IntroBodenzentrum Issum durch den Kunden Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des
Faktura-Wertes der verbundenen Vorbehaltsware einräumt und der Kunde diese unentgeltlich verwahrt.
Der Kunde tritt IntroBodenzentrum Issum auch die Forderungen zur Sicherheit ab, die ihm durch die
Verbindung der Ware mit einem Gegenstand gegen einen Dritten erwachsen. IntroBodenzentrum Issum
verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der
realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen von IntroBodenzentrum Issum um
mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt IntroBodenzentrum Issum.
Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
Tritt der Kunde nach Ablauf einer etwaig bestehenden Widerrufsfrist und vor Leistungsbeginn von dem
Vertrag zurück oder kündigt er den Vertrag nach Ablauf einer etwaig bestehenden Widerrufsfrist und
nach Leistungsbeginn, ohne dass der Grund für den Rücktritt bzw. die Kündigung dem Risikobereich
von IntroBodenzentrum Issum zuzurechnen ist, ist IntroBodenzentrum Issum berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen. IntroBodenzentrum Issum muss sich jedoch das anrechnen lassen, was infolge
der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der
Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen wurde.
Der Anspruch von IntroBodenzentrum Issum im Falle des Rücktritts vom Vertrag vor Leistungsbeginn
gemäß Ziffer 7.1 ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des
möglichen anderweitigen Erwerbs pauschalisiert und beträgt 20 % der vereinbarten Netto-Vergütung.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, keinen oder einen niedrigeren Anspruch von IntroBodenzentrum
Issum nachzuweisen.
Mängel
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Die gesetzlichen Mängelansprüche bleiben im Falle des
Bestehens oder Erwerbs einer Garantie unberührt.
Allgemeine Verwendungsangaben oder Anwendungsbeispiele in den Produktbroschüren oder sonstigen
Werbemitteln entbinden den Kunden nicht von einer eingehenden Prüfung, ob die Lieferung oder
Leistung auch für den von ihm beabsichtigten konkreten Verwendungszweck geeignet sind. Besondere
Verwendungswünsche des Kunden sind nur maßgebend, wenn IntroBodenzentrum Issum dem Kunden
bei Vertragsabschluss schriftlich bestätigt hat, dass die Lieferungen oder Leistungen für die vom
Kunden beabsichtigte Verwendung geeignet sind.
8.3
8.4
8.5
8.6
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
10.
10.1
10.2
Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Reinigungsmittel,
ungeeignetem Baugrund oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse insbesondere entstehen, die nach
dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. In besonderen Einzelfällen kann es bei überdurchschnittlicher
Sonnenbestrahlung (z.B. in Wintergärten) in Kombination mit diversen Böden in helleren Farbtönen zu
Farbveränderungen kommen. Eine Haftung für die UV-Beständigkeit der Böden kann in diesem Fall
nicht übernommen werden.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so verjähren Ansprüche aus Mängeln der
Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Ablieferung bzw. Ansprüche aus Mängeln der Werkleistung
innerhalb eines Jahres ab Abnahme. Die einjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche gilt nicht,
soweit das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsieht (z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie oder bei vertraglicher Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von
IntroBodenzentrum Issum ,ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen).
Unternehmer haben offensichtliche Mängel der Kaufsache innerhalb von zwei Wochen ab ihrem
Empfang schriftlich oder in Textform gegenüber IntroBodenzentrum Issum anzuzeigen, anderenfalls ist
die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.Bei Unternehmern leistet IntroBodenzentrum Issum für
Mängel der Kaufsache zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist eine Werkleistung mangelhaft, erfolgt die Mängelbeseitigung durch IntroBodenzentrum Issum.
Nimmt der Kunde die Leistung ab, obwohl diese mangelhaft ist und kennt der Kunde bei Abnahme den
Mangel, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit sich der Kunde bei Abnahme nicht die
Geltendmachung seiner Rechte vorbehalten hat.
Haftung
Intro Projectshaftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet
IntroBodenzentrum Issum nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art,
gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei
Vertragsschluss, ausgeschlossen.
Sofern IntroBodenzentrum Issum gemäß 9.1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den
Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen IntroBodenzentrum Issum nach den bei Vertragsschluss
bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten weder, wenn IntroBodenzentrum Issum
eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz
zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, noch für gesetzliche Ansprüche.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter,
Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren IntroBodenzentrum Issum sich zur Vertragserfüllung
bedient.
Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN
Kaufrechts. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das
Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar ein, sofern es sich um zwingend anwendbare
verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind der ausschließliche Gerichtsstand für alle
Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort
für Zahlungen, Lieferungen und Leistungen der Sitz der deutschen Hauptniederlassung in
Mönchengladbach. IntroBodenzentrum Issum ist in einem solchen Fall aber auch berechtigt, den
Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.3
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit
vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.