Für Anfänger "Liberty Work"
30 €
Nur Abholung- Art Pferde
- Art des Zubehörs Reitbeteiligung
Beschreibung
Pferde kennenlernen, ihre Körpersprache kennenlernen und die Bodenarbeit mit Pferden kennenlernen, speziell für Kinder und Jugendliche ohne oder mit sehr wenig Pferdeerfahrung....
Ich bin seit 2010 geprüfte und zertifizierte Tierheilpraktikerin, seit 18 Jahren Pferdebesitzerin, arbeite seit 21 Jahren mit Pferden, habe seit 15 Jahren einen eigenen Stall und habe auch schon junge Pferde ausgebildet.
Ich und meine Stute erklären an 3-4 Tagen dass, was Vereine NICHT erklären, was aber sehr wichtig ist für die Kommunikation mit einem Pferd.
Vielleicht wolltest Du schon immer mal Frei-/ und Horsemanshiparbeit machen und Du kennst vielleicht auch im TV die Serie Pferdeprofis oder die Serie Heartland auf RTL+?
So in der Art arbeiten wir bei uns auch unsere Pferde, wir machen LIBERTY WORK und unsere Pferde lieben es ❣️.
Ist dass vielleicht auch dein Ding Pferde ANDERS zu arbeiten? Ich könnte es Dir beibringen....
LIBERTY WORK ist das Geheimnis für ein gutes Miteinander und für das Wohlbefinden eines Pferdes und dass sollte einem am ❤️ liegen.
Denn Pferde sind sehr sensible Tiere und viel zu oft ist das Training nur darauf ausgelegt sie zum Funktionieren zu bringen. Was das mit ihren Seelen anstellt wird viel zu oft nicht gesehen.
Bei uns ist das anders....
Näheres gerne unter Angabe deiner Kontaktdaten (Name, Wohnort, Alter, Handynummer). Du darfst dich gerne ganz unverbindlich melden.
Der Preis für den Unterricht ist 30 € pro Tag.
Rechtliche Angaben
Marion Brückner
Basaltweg 15
44269 Dortmund
0171 / 4339795
Zusätzlich als Kleinunternehmer beim Finanzamt eingestuft Steuernummer 315/5032/2069
Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. ... Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können.
Sie müssen nach §19 UStG zwei Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt sie als Kleinunternehmer einstuft: Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr muss unter 22.000 Euro liegen (Diese Grenze gilt seit dem 1.1.2020 – vorher lag sie bei 17.500 Euro Vorjahresumsatz.
Kleinunternehmen haben keine Umsatzsteuerpflicht. Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen, bekommt aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet.
Der Kleinunternehmer arbeitet meist mit Privatkunden und hat wenig Wareneinsatz.