Hüpfburg "Dino" zum mieten
90 €
Beschreibung
Hallo
Ich vermiete eine Hüpfburg Dino.
Etwas ganz Besonderes ist unsere Hüpfburg Dino Diese Hüpfburg ist ein echter Spaßgarant für deine Feier. Durch rundum geschlossenen Wände können auch die Kleinsten schon in dieser Hüpfburg spielen und toben. Durch die kompakte Größe passt die Hüpfburg auch perfekt in kleinere Gärten. Spaß garantiert für die kleinen Gäste auf-
Geburtstagen, Hochzeiten usw.
alle Arten von Feiern die, die Verwendung einer Hüpfburg zulassen.
Die von uns zu Vermietung angebotene Hüpfburg wird mit einem Standardgebläse, Unterlegplane , Erdnägeln oder auf Betonboden mit Wassersäcken und Seile zur Befestigung geliefert.
Die Hüpfburg Dino wird in einem passenden Transportsack geliefert. Um die Hüpfburg vor äußeren Einflüssen und Transportschäden zu schützen bitten wir die Hüpfburg nach Ende des Einsatzes die Hüpfburg zu reinigen.
Generell ist es immer zu empfehlen, die Hüpfburg auf einer Rasenfläche aufzubauen mit 2 Metern Abstand rings um von Bäume und Gebäude. Sollte Ihren Aufstellungsort Asphalt oder Beton sein bitte vorher den Aufstellungsort auf scharfkantige Steine etc. kontrollieren.
Details und Eigenschaften zur Hüpfburg Dino
Benutzerzahl 6
Maße: 3,1 m x 4,1m
Gewicht: ca. 60kg
Aufbauzeit: ca. 15 Minuten mit 2 Personen
Schwer entflammbar
Zulassungsbescheinigung gemäß EN 14960
Hüpffläche mit Schutzstreifen, Reißverschluss mit Klettabdeckung, Ecken verstärkt.
Zu der Hüpfburg dazu gibt es noch eine Aufbauanleitung und Sicherheitshinweise.
Die Hüpfburg Dino ist nach EN 14960 zertifiziert was für maximale Sicherheit bei den kleinen und großen sorgt.
Tagespreis 90 Euro.
Aufbau-Abbau wird auch gerne von uns durchgeführt, sprechen Sie uns an.
Lieferkosten je nach Entfernung.
Kostenlose Stornierung oder Umbuchung bei schlechtem Wetter!!
Beachten Sie auch unsere anderen Angebote bei Kleinanzeigen.
www.ta-mietservice.de
Rechtliche Angaben
Impressum
T.A-Mietservice
Bahnhofstraße 13
Abrell Tobias
0151 11863252/ T.A-Mietservice@web.de
87764 Legau
Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“