VW AUDI SKODA SEAT Android Auto Carplay App Connect Freischaltung
VB
Versand möglichBeschreibung
Die App connect(Full Link/Smart Link) Freischaltung ist für viele Fahrzeuge auch per Post möglich
Ich schalte Ihnen an Ihrem VW, Audi, Skoda, Seat folgendes frei:
- Apple Carplay
- Android Auto
- Sport Menü
- Offroad Menü
- Sprachsteuerung
- Leistungsmonitor
Weitere Leistungen:
- Fehler auslesen und löschen
- Codieren diverser Sachen zb. Verkehrszeichenerkennung, Spurhalteassistent, Start Stop deaktivieren, Gurt Erkennung deaktivieren usw
- Update für Navi Karten und Pois stand 03/2024 (nicht wie bei VW 2023)
-Blitzer Anzeige im Navi
Für App Connect Freischaltung(Android Auto/Apple Carplay) benötige ich ein Bild mit der verbauten Hardware und Softwarestand. Diese ist wie folgt zu finden: Menü Taste etwa 5 Sekunden gedrückt halten -> Softwareupdate/Version wählen -> uns das Info Bild oder die SW Train Version zusenden.
App Connect Freischaltung ohne Update kostet 50€
App Connect Freischaltung mit Update 60€
App Connect per Post freischalten kostet noch mal 5€ mehr
Navi Karten aktualisieren 5€
Ob ein Update nötig ist sehe ich wenn ihr mir die Version schickt.
Da oft die Frage kommt warum das Carplay /Android Auto nicht kabellos funktioniert. Das geht erst ab Bauhjahr 2022. Ich kann euch aber gerne ein USB dongle für 20€ empfehlen damit geht's dann auch kabellos.
Des weiteren kommt oft die Frage, warum geht kein Youtube, Netflix und Co? Das ist schon möglich, nur benötigt es weitere Apps bzw ein USB dongle. Sprecht mich ruhig deswegen an.
☎️01520 8858535
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Impressum
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE361570453
Steuernummer Finanzamt Groß Gerau:
2188202649
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.