2 x kpl. neu sanierte 2-Zi.-Wohnungen Gemarkung St. Peter

645 €

  • Wohnfläche 53 m²
  • Zimmer 2
  • Schlafzimmer 1
  • Badezimmer 1
  • Etage 1
  • Wohnungstyp Etagenwohnung
  • Verfügbar ab Juni 2024
  • Nebenkosten 80 €
  • Warmmiete 645 €
  • Kaution / Genoss.-Anteile 1.935 €
  • Badewanne

Standort

90425 Nürnberg (Mittelfr) - Nordstadt

Beschreibung

Das 8-Familienhaus liegt in einer ruhigen Seitenstraße ohne Durchgangsverkehr im Stadtteil St. Peter. Der Stadtteil besticht durch seine äußerst zentrale Innenstadtlage. Im Norden jenseits der Eisenbahnlinie liegt das Naherholungsgebiet Wöhrder See und Tullnau, im Südosten Dutzendteich, im Westen Glockenhof und im Osten Gleishammer. Der Bahnhof, die Universität, die TH, die Innenstadt und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad in ein paar Minuten zu erreichen. In dem großen Hof steht ein absperrbarer Fahrradraum zur Verfügung.
Die komplett neu sanierten Wohnungen (Fenster, Wohnungstüre, Elektro, Sanitär, Heizung usw.) mit Gegensprechanlagen liegen im 1. OG. Sie verfügen über jeweils ein Tageslichtbad mit Badewanne inkl. Duschabtrennung und Waschmaschinenanschluss. Wohn-, Schlafzimmer, Küche und Flur haben Echtholzboden, das Bad ist gefliest. Die Wohnungen verfügen über Gasetagenheizungen mit Warmwassererzeugung. Die Bäder haben Fußbodenheizung und Handtuchwärmeheizkörper.
Die 3-fach verglasten Fenster haben außenliegende Rollos. Kabelanschluss ist vorhanden (nicht in den Nebenkosten enthalten und von den Mietern selber anzumelden). In den Nebenkosten ist u.a. die Treppenhaus- und Hofreinigung, sowie der Winterdienst enthalten. Strom und Gas ist direkt von den Mietern anzumelden. Der Wohnung ist ein Abstellraum außerhalb der Wohnung zugeordnet. Haustiere sind nicht erlaubt. Voraussetzung ist ein Mietvertrag über mindestens 3 Jahre. Von den Wohnungen liegen noch keine Bilder vor. Alle Bilder mit Innenansichten sind von vergleichbaren Wohnungen. Alle Angaben in diesem Expose wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen.

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